Co-Host-Rechte in Zoom sinnvoll nutzen

Wofür braucht man eigentlich Co-Host-Rechte in Zoom? Wie erstellt man Co-Hosts und welche Rechte haben diese? Und vor allem: Wie sind sie in Online-Veranstaltungen, -Meetings und -Trainings sinnvoll einzusetzen?

Meetings benötigen einen Host: Das ist die Person, die den virtuellen Raum vorher erstellt, ihn verwaltet und damit auch gewisse Gastgebenden-Rechte hat, die reguläre Teilnehmende nicht haben. So weit so klar. 

Sind mehrere Aufgaben zu erledigen oder viele Teilnehmende dabei, ist es häufig sinnvoll, an weitere Personen Co-Host-Rechte zu vergeben. 

Was können Co-Hosts? Und was nicht?

Co-Hosts können vieles von dem, was der Host auch kann. Sie können Teilnehmende per Spot-Regie auf die virtuelle Bühne setzen, Aufzeichnungen starten, pausieren und stoppen, Breakout-Gruppen verwalten oder auch Leute vor die Tür setzen, wenn sie gegen die Regeln verstoßen.  

Aber Co-Hosts haben keine vollen Rechte. So können sie z. B. nicht andere zum Co-Host ernennen, das kann nur der Host eines Meetings. Ebenso wenig können sie das Meeting für alle schließen, sie können es lediglich verlassen. Der Meeting-Raum bleibt aber weiterhin geöffnet, solange der Host es nicht beendet. Und Co-Hosts können nicht die Live-Untertitelung oder das Livestreaming aus Zoom auf andere Plattformen starten. Das sind Rechte, die nur dem eigentlichen Host-Account vorbehalten sind. 

Wie macht man jemanden zum Co-Host? 

Das ist denkbar einfach: Per Rechtsklick auf Videokachel der Person, die Co-Host werden soll, öffnet sich beim Host ein Menü, dort erscheint die Option „Co-Host erstellen“. 

Falls bei euch als Host diese Option nicht vorhanden ist, liegt das vermutlich daran, dass ihr Co-Hosts generell erst in eurem Zoom-Account aktivieren müsst. Loggt euch hierfür vor dem geplanten Meeting ins Zoom-Backend ein. Unter „Einstellungen“ > „Meeting“ > „In Meeting (Grundlagen)“ könnt ihr die Option Co-Host aktivieren. 

Co-Hosts in der Veranstaltungspraxis 

Co-Hosts sind vor allem in Meetings hilfreich, in denen eine Vielzahl an Aufgaben in kurzer Zeit erledigt werden muss. Sie wirken unterstützend und sorgen für einen reibungslosen Ablauf bei eng getakteten Abläufen. 

Theoretisch kann der Host so viele Co-Hosts ernennen, wie ein Meeting Teilnehmende hat. Beachtet aber, dass jede weitere Person mit Co-Host-Rechten auch für Probleme in den Abläufen sorgen kann. Daher sind eine klare Aufgabenzuteilung und Vorab-Kommunikation essentiell.  

Das ist zu beachten

Ganz wichtig ist: Aufgabenverteilung vorher gut absprechen! Denn wie so häufig gilt auch hier: Viele Köch*innen verderben den Brei. Das sind mögliche Fallstricke, wenn ihr euch nicht abgesprochen habt: 

  • Wollen zwei Co-Hosts gleichzeitig eine Person spotlighten, wird die Person in kurzer Abfolge erst auf die virtuelle Bühne gesetzt und dann direkt wieder heruntergenommen.  
  • Oder wenn gerade jemand den eigenen Bildschirm für alle teilt, können Co-Hosts diese Teilung – auch aus Versehen – wieder unterbrechen.  
  • Wenn ihr Aufnahmen anfertigt, solltet ihr besonders geizig mit der Vergabe von Co-Host-Rechten sein. Denn ein falscher Klick, und die Aufzeichnung ist gestoppt. 
  • Auch beim Stummschalten gilt es aufzupassen: Teilnehmende mit offenem Mikro rutschen in der Teilnehmendenliste automatisch nach oben. Wenn zwei Co-Hosts gleichzeitig versuchen, die gleiche Person stummzuschalten, kann es passieren, dass die nächste in der Liste unabsichtlich stummgeschaltet wird. Sehr unangenehm, wenn das die Person ist, die gerade den Vortrag hält!  

Macht euch also vor dem Meeting Gedanken, welche Aufgaben anfallen und wie viele Personen diese idealerweise bewältigen. Wenn ihr an diese dann klare Zuständigkeiten verteilt, verläuft das nächste Meeting mit Sicherheit reibungslos. 

Welche Erfahrungen habt ihr bisher mit Co-Host-Rechten gemacht? Schreibt uns! Folgt #Lindmanns auf LinkedIn, um weitere Tipps. Ratgebertexte oder Erfahrungsberichte nicht zu verpassen. 

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